Gesuch um Benutzung von Gemeindebauten und -anlagen
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:
Die Bewilligung berechtigt zum Ausschank von alkoholischen Getränken und zum Verkauf von kalten und warmen Speisen an einem Anlass. Gebühr CHF 50.-- pro Tag.
Freinachtsbewilligung:
Die Bewilligung wird nötig, wenn der Anlass länger als bis 24 Uhr dauert. Gebühr CHF 30.-- pro Tag
Das Gesuch ist spätestens 15 Arbeitstage vor der Durchführung des Anlass dem Gemeinderat einzureichen. Bei Nichteinhaltung kann keine Bewilligung erteilt werden.
Gesuch um Benützung von Gemeindebauten und -anlagen.pdf [pdf, 394 KB]