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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat beruft die Gemeindeversammlung ein, so oft es die Geschäfte erfordern. In Böckten sind dies in der Regel zwei Versammlungen im Jahr. Im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung und im Dezember die Budgetgemeindeversammlung. Die Daten werden im Vorjahr festgelegt. Fällt eine Gemeindeversammlung wegen zu wenig beschlussfähigen Vorlagen aus, wird dies rechtzeitig öffentlich publiziert.

Wenn dies 5% der Stimm­berechtigten unter Angabe des zu behandelnden Ge­schäfts verlangen ist der Gemeinderat gehalten die Gemeindeversammlung innerhalb eines halben Jahres einzuberufen. Zudem können bei dringenden Geschäften auch weitere Gemeindeversammlungen durchgeführt werden.

Aufgaben: Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Kompetenzen: Unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Urnenabstimmung sowie derjenigen über die behördlichen Finanzkompetenzen stehen der Gemeindeversammlung die im Gemeindegesetz § 47 festgelegten, nicht übertragbaren Befugnisse zu.
Voraussetzungen:

Die Einladung erfolgt mindestens 10 Tage im voraus schriftlich, an alle Haushaltungen, Anschlag und Publikation auf unserer Homepage. Stimmberechtigt sind alle Schweizer (Männer und Frauen) mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.

An der Gemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte, interessierte Einwohnerinnen und Einwohner willkommen.

Versammlungen

Datum Dokumente  
13.12.2023 Einladung  
15.06.2023 Einladung Beschlussprotokoll
19.12.2022 Einladung Beschlussprotokoll
24.06.2022 Einladung Beschlussprotokoll
05.04.2022 Einladung Beschlussprotokoll
19.12.2022 Einladung Beschlussprotokoll