Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat beruft die Gemeindeversammlung ein, so oft es die Geschäfte erfordern. In Böckten sind dies in der Regel zwei Versammlungen im Jahr. Im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung und im Dezember die Budgetgemeindeversammlung. Die Daten werden im Vorjahr festgelegt. Fällt eine Gemeindeversammlung wegen zu wenig beschlussfähigen Vorlagen aus, wird dies rechtzeitig öffentlich publiziert.
Wenn dies 5% der Stimmberechtigten unter Angabe des zu behandelnden Geschäfts verlangen ist der Gemeinderat gehalten die Gemeindeversammlung innerhalb eines halben Jahres einzuberufen. Zudem können bei dringenden Geschäften auch weitere Gemeindeversammlungen durchgeführt werden.
Aufgaben: | Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt. |
Kompetenzen: | Unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Urnenabstimmung sowie derjenigen über die behördlichen Finanzkompetenzen stehen der Gemeindeversammlung die im Gemeindegesetz § 47 festgelegten, nicht übertragbaren Befugnisse zu. |
Voraussetzungen: |
Die Einladung erfolgt mindestens 10 Tage im voraus schriftlich, an alle Haushaltungen, Anschlag und Publikation auf unserer Homepage. Stimmberechtigt sind alle Schweizer (Männer und Frauen) mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind. |
Versammlungen
Datum | Dokumente | |
13.12.2023 | Einladung | |
15.06.2023 | Einladung | Beschlussprotokoll |
19.12.2022 | Einladung | Beschlussprotokoll |
24.06.2022 | Einladung | Beschlussprotokoll |
05.04.2022 | Einladung | Beschlussprotokoll |
19.12.2022 | Einladung | Beschlussprotokoll |