Parkieren auf Gemeindeareal
Die Parkkarte kann am Schalter beantragt werden, es können auch monatliche Bewilligungen gelöst werden. Benötigt wird die Fahrzeugnummer und der Betrag muss vor Ort bezahlt werden. Die ausgestellte Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert werden.
Ab dem 1. Januar 2020 wird das Parkieren in folgenden Gebieten der Gemeinde Böckten beschränkt:
- Weiermattstrasse, Parz. 1, Parkplatz beim Gemeindezentrum
- Weiermattstrasse, Parz. 4, Parkplatz beim Kindergarten und Mehrzweckhalle
Die Beschränkung umfasst:
Parkieren mit Parkscheibe (Signal 4.18)
Mo - Fr 07.00 - 19.00 Uhr
Max. 4 Stunden
ausgenommen mit gültiger Parkkarte
Gebühren
Einwohner/Einwohnerin von Böckten CHF 30.-
Auswärtige CHF 50.-
Tagesparkkarte CHF 5.-