Krankenkassenprämienverbilligung
Die obligatorische Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.
Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft am 1. Januar des Anspruchsjahres.
Weitere Information finden Sie unter Ausgleichskasse Basel-Landschaft / Prämienverbilligung.