Allmendbenutzung
Die ausserordentliche Benützung der Allmend z.B. für Bauplatzinstallationen etc. ist gebühren- und bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen werden befristet erteilt und sind vor der Inanspruchnahme der Allmend einzuholen.
Das Gesuch ist mit separatem Plan aus administrativen Gründen spätestens 10 Tage vor dem Nutzungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.