Verpflichtserklärung (zu Besuchsaufenthalten)
Wohnen Sie in Böckten und möchten einen Gast aus dem Ausland für höchsten drei Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen? Dazu müssen Sie die schweizerische Ausweis- und Visumsvorschriften beachten.
Sie können bei der schweizerischen Auslandvertretung das Formular "Verpflichtserklärung" beziehen, welches durch den Gast auszufüllen ist. Dieser stellt Ihnen das Formular in die Schweiz zu. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000 (sofern nicht anders erwähnt) sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen.
Eine Verpflichtungserklärung abgeben können:
- Schweizerbürgerinnen und –bürger
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- im Handelsregister eingetragene juristische Personen
Wir kären ab, ob die Person in Böckten angemeldet ist. Ausserdem wird anhand des Kontoauszuges geprüft, ob die Person über die benötigte Summe von (in der Regel) CHF 30'000 verfügt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Verpflichtungserklärung (Original)
- Ausweis
- Nachweis der Solvenz - aktuelle Bank- bzw. Postkontoauszüge (nicht älter als 1 Tag)