Reklamen und Plakate
Das Anbringen von Plakaten und Reklamen ist gesetzlich geregelt.
Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen praxisgemäss jeweils ab dem Samstag sechs Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin aufgehängt bzw. aufgestellt werden.
SGS 481.12 - Verordnung über Reklamen
SGS 400 - Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) §105 und §105a