Feuerungskontrolle
Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle vollzieht im Namen der Einwohnergemeinde die Kontrolltätigkeit im Bereich Feuerungskontrolle. Sie tut dies im Auftrag des kantonalen Lufthygieneamts, dessen die gesetzliche Aufsicht obliegt. Die Gemeinde anerkennt neben den Messungen des amtlichen Kontrollpersonals der Gemeinde auch Messungen von Servicefirmen, sofern diese Personen mit den notwendigen Qualifikationen und mit typengeprüften Messgeräten durchgeführt werden.
Kontrolle durch den amtlichen Feuerungkontrolleur: Wer die Feuerungskontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen lassen will, braucht nichts zu unternehmen. Der amtliche Feuerungskontrolleur wird sich direkt beim Anlagebesitzer zur Durchführung der Kontrollmessung melden.
Kontrolle durch eine Servicefirma: Wird die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt, meldet diese die Resultate der Kontrollmessung innert der nach Abs. 1 festgesetzten Frist an die für die Gemeinde zuständige Stelle.
Gebühren: Der Gemeinderat legt kostendeckende Gebühren für die Feuerungskontrolle inkl. administrativem Aufwand fest.
Weitere Informationen finden Sie unter Geschäftsstelle Feuerungskontrolle