Bestattungen
Vorgehen im Todesfall
Stirbt eine Person zuhause, ist sofort dem Hausarzt, der Hausärztin oder dem Notfalldienst Meldung zu machen. Die ärztliche Todesbescheinigung wird durch die Arztperson ausgestellt und ist dem Bestattungsbüro Sissach zusammen mit dem Familienbüchlein bzw. Familienausweis abzugeben. Ausländerinnen und Ausländer weisen Pass, Aufenthaltsbewilligung oder Geburtsschein zusätzlich vor. Das Bestattungsamt erledigt die Anmeldung beim Zivilstandsamt.
Ist der Tode im Spital, Heim oder Hospiz eingetreten, zeigt die zuständige Verwaltung den Tod schriftlich beim Zivilstandsamt an. Die Angehörigen wenden sich mit einer Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung zur Vereinbarung der Beisetzung an das Bestattungsbüro in Sissach.
Die Meldung hat so schnell wie möglich, jedoch innert 2Tagen nach Eintritt des Todes beim Bestattungsbüro der Gemeindeverwaltung Sissach zu erfolgen. Ist ein Wochenende dazwischen, somit am ersten Arbeitstag danach. Zur Meldung verpflchtet sind: die nächsten Angehörigen, danach die der verstorbenen Person ortsanwesenden Nächstenverwandten und schliesslich jede Person, die beim Tod anwesend war.
Bestattungsbüro Gemeindeverwaltung Sissach
Sie erreichen das Bestattungsamt während den Öffnungszeiten der Verwaltung. Sofern ein Vorsprechen zu diesen Zeiten nicht möglich ist, wird um Voranmeldung gebeten.
Über die Feiertage ist jeweils ein Pikettdienst eingerichtet. Bitte entnehmen Sie die weiteren Details dem Ansagetext unter der Telefonnummer 061 976 13 00 sowie den Gemeindepublikationen der Friedhofverbundgemeinden.
Das Bestattungsbüro Sissach bespricht mit den Angehörigen bzw. organisiert Folgendes:
- Art der Bestattung wie Erd- und Urnenbeisetzung
- Anmeldung Kremation bei Urnenbeisetzung
- Beauftragen des Bestattungsunternehmens im Auftrag der Angehörigen sofern noch nicht erfolgt
- Die Bestattungsstätte auf dem Friedhof Sissach
- Erdgrab
- Urnengrabfeld
- Urnennische (Boden oder Wand / bestehende oder neue Nische)
- Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Beschriftung
- Friedhain (Asche Beisetzung ohne Beschriftung und Urne)
- Privat
- Beschrifttung der Urnennischenplatte oder auf der Steinplatte zum Gemeinschaftsgrab zuhanden des Steinmetz
- Den Beisetzungstermin
- Form der Begräbnis-Zeremonie
- Öffentliche Beisetzung mit anschliessender Abdankung in der Ref. Kirch
- Beisetzung im engsten Familienkreis, anschliessend öffentliche Abdankung
- Stille Beisetzung (nur auf dem Friedhof, ohne Kirche). Für eine Kurzandacht steht auf dem Friedhof ein Abdankungsraum zur Verfügung (Bitte beachten: Beschränkung auf max. 40 Personen im Abdankungsraum).
- Privat
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pfarrperson
- Information der Friedhofsgärtnerei
- Benachrichtigen der Sigristin/des Sigrist Ref. Kirche bei einer kirchlichen Abdankung
- Die amtliche Todesanzeige
- Information über Todesfall an weitere Amäter (Erbschafts- und Steueramt)
- Auftrag für die amtliche Anzeige in den Medien - sofern gewünscht
Weitere Informationen entnehmen dem Leitfaden im Todesfall
Gebührentarif für Bestattungen auf dem Friedhof Sissach
Die Angehörigen sind frei in der Auswahl des Bestattungsunternehmens. Für Angaben über weitere Bestattungsunternehmen wird auf das Telefonverzeichnis verwiesen.
Aushang der Todesanzeige im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung
Bei einem Todesfall besteht für die Angehörigen auf Wunsch die Möglichkeit die Todesanzeige im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung auszuhängen. Wir bitten, die Angehörigen uns mitzuteilen, falls dies gewünscht wird. Zusätzlich zum Aushang wird am Tag der Beisetzung um 12.00 Uhr das Glöckchen beim Primarschulhaus läuten.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen unter 061 985 88 66.
Willensäusserung zur Bestattung
Es besteht die Möglichkeit die Bestattungsart während der Lebzeit festzulegen und bei der Gemeinde zu hinterlegen oder zu Hause bei Ihren Unterlagen zu deponieren. Bitte beachten Sie das dafür vorgesehene Dokument zum Download.
Bestattungswunsch
Umfassende Informationen zum Thema Todesfall
Friedhof in Sissach für die fünf Verbundgemeinden (Böckten, Diepflingen, Itingen, Sissach, Thürnen)
Grabbepflanzung
Die Friedhofgemeinden bieten Angehörigen gegen Vorauszahlung die Ausführung der Grabbepflanzung und der Grabpflege auf dem Friedhof Sissach an. Der Auftrag wird schriftlich erteilt mit gleichzeitiger Zustimmung zur Vorauszahlung des Pauschalbetrages. Der Auftrag nimmt der Friedhofgärtner entgegen.