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Heimatausweis für (auswärtige) Wochenaufenthalter

Der Heimatausweis bescheinigt die Niederlassung in Böckten und wird für die Anmeldung Ihres Aufenthalts in einer anderen Gemeinde innerhalb der Schweiz benötigt. Der Heimatausweis ist eine befristete Bescheinigung dafür, dass der Inhaber oder die Inhaberin am Niederlassungsort registriert ist. Er wird für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde ohne Absicht des dauernden Verbleibs ausgestellt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste und wird in der Regel für den Besuch einer Schule oder für den Aufenhalt in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt benötigt.