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Abmeldung / Wegzug

Auf Wiedersehen!

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter oder online via eUmzug abmelden. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie unten

Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz (e-Umzug möglich)

Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.


Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft (e-Umzug möglich)

Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Es wird Ihnen danach eine Wegzugsmeldung zugestellt.


Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft (e-Umzug nur für EU/EFTA-Angehörige möglich)

Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Es wird Ihnen danach eine Wegzugsmeldung zugestellt.


Abmeldung Wegzug ins Ausland (e-Umzug nicht möglich)

Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland gehen mit der Steuerabteilung in Verbindung. Danach können Sie sich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung. Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/innen)
  • Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse
  • Kontaktadresse in der Schweiz

Das Dienstbüchlein vom Militär oder Zivilschutz können Sie direkt ans Kreiskommando Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, senden.

Tipp
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weiterre Netzbetreiber, die EBL, Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.