Infoblatt erschienen am: 24. Juni 2010
Ganzes Infoblatt als PDF (668 KB)
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Quartierplan "Lidl", Planauflage Die Einwohnergemeindeversammlung vom 08.06.2010 hat gemäss § 18 des Raumplanungs und Baugesetzes (RBG) des Kantons BL vom 08.01.1998 den Quartierplan "Lidl" beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 RBG findet vom 24.06.2010 bis 23.07.2010 statt. |
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Die folgenden Dokumente können auf der Verwaltung oder hier als PDF eingesehen werden: Bebauung, Erschliessung, Freiraum, Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, Planungsbericht, Profile, Reglement QP Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. |
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Bestand der Bienenvölker |
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Geschwindigkeitskontrollen
1. Messung vom 07.05.2010
auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Sissach): |
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Der Gemeinderat |
| Demission
aus dem Gemeinderat An der Einwohnergemeindeversammlung vom 08. Juni 2010 hat Peter Fiechter seinen Rücktritt als Gemeinderat per 31. Dezember 2010 bekanntgegeben. Peter Fiechter wurde auf den 01. Juli 1996 in den Gemeinderat gewählt. Er amtet seit zehn Jahren als Vizepräsident, seine Ressorts sind: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation, gemeindeeigene Liegenschaften (inkl. Hauswartung und Platzwart). Der Gemeinderat dankt Peter Fiechter herzlich für die kompetente und wertvolle Arbeit, welche er all die Jahre für die Gemeinde Böckten geleistet hat. Seinen Rücktritt bedauern wir sehr. Wir wünschen Peter Fiechter für seine persönliche Zukunft alles Gute. Die Ersatzwahl für
den Rest der Amtsperiode 01.01.2011 bis 30.06.2012 wird auf den Es können alle in Böckten Stimmberechtigten gewählt werden. Wahlvorschläge können zur Publikation auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Diese Wahlvorschläge werden jedoch nur veröffentlicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Angaben der genauen
Personalien Wahlvorschläge sind bis 10. August 2010 einzureichen |
| Keine
offizielle 1. Augustfeier in Böckten In der Gemeinde Böckten findet in diesem Jahr keine offizielle 1. Augustfeier statt. Abbrennen von Feuerwerk: " Das Abbrennen von Feuerwerk ist im ganzen Siedlungsgebiet und Turnhallengelände verboten!! " Nehmen Sie am bevorstehenden Feiertag auf unsere Mitmenschen Rücksicht. " In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den § 12 des Polizeireglements: § 12 Feuerwerk |
| Hunde
Ausbildung Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hunderassen. Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes: Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Training mit dem Hund: Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes ein Training absolviert werden. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt. Vor 2010 muss niemand einen Kurs abgeschlossen haben: Das Angebot an obligatorischen Theoriekursen und Trainings wird zur Zeit aufgebaut. Die Hundekurse sind deshalb erst ab dem 1. September 2010 obligatorisch. Zur Zeit sind wir in der Übergangsphase. Dies bedeutet: Wer jetzt zum ersten Mal einen Hund kauft, hat bis 1. September 2010 Zeit, den Theoriekurs und das Training nachzuholen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bvet.admin.ch. Die Gemeinde ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung dieser neuen Regelung. Ab 2011 wird die Einhaltung dieser Anforderungen überprüft. |
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Die
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