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Budget 2011
Am 21. September 2010 wird der Gemeinderat die Beratung des Budgets
für das Jahr 2011 abschliessen. Anträge zuhanden des Budgets
2011 sind dem Gemeinderat bis spätestens 03. September 2009 schriftlich
einzureichen. Später eingereichte Gesuche können leider nicht
mehr berücksichtigt werden.
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Waldwirtschaft
Nutzungsperiode 2010 / 2011 (BL)
Holzschläge im nicht
betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Mit dem neuen kantonalen
Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) wurde die Bewilligungspflicht
für Holzschläge geändert. Massgebend ist nicht mehr die
Eigen-tumsart, sondern die Fläche des Waldeigentums. Ausgehend
von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin
innerhalb eines Forstreviers wird unterschieden zwischen betriebsplanpflichtigem
(mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha)
Waldeigentum.
Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
gelten folgende Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag
bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster
ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten,
sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholz-versorgung. Alle andern
Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen
Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin
jener Gemeinde, in der das Wald-eigentum liegt. Er oder sie nimmt die
Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume
an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen
werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider
Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen
ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft
bekannt und dem Standort angepasst ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der
Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen
sind als Übertretungen im Sinne der eid-genössischen und kantonalen
Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen
im Zusammen-hang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder
die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen
Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können
auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge
im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.
Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender
Weise zu veröffentlichen.
Amt für Wald beider Basel
(Publikation im Amtsblatt
Nr. 33 vom 19. August 2010)
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Geschwindigkeitskontrollen
Die Polizei Baselland meldet im Juni und Juli 2010 je drei durchgeführte
Geschwindig-keitskontrollen.
1. Messung vom 03.06.2010 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Gelterkinden):
Bei 610 gemessenen Fahrzeugen mussten 13 Übertretungen festgestellt
werden,
was einer Übertretungsrate von 2.1 % entspricht.
2. Messung vom 17.06.2010 am Bündtenweg (Fahrtrichtung Sissach):
Bei 15 gemessenen Fahrzeugen musste 1 Übertretung festgestellt
werden,
was einer Übertretungsrate von 6.7 % entspricht.
3. Messung vom 27.06.2009 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Sissach):
Bei 491 gemessenen Fahrzeugen mussten 17 Übertretungen festgestellt
werden,
was einer Übertretungsrate von 3.5 % entspricht.
4. Messung vom 02.07.2010 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Sissach):
Bei 227 gemessenen Fahrzeugen mussten 11 Übertretungen festgestellt
werden,
was einer Übertretungsrate von 4.8 % entspricht.
5. Messung vom 19.07.2010 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Gelterkinden):
Bei 536 gemessenen Fahrzeugen mussten 12 Übertretungen festgestellt
werden,
was einer Übertretungsrate von 2.2 % entspricht.
6. Messung vom 29.07.2010 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Sissach):
Bei 746 gemessenen Fahrzeugen mussten 6 Übertretungen festgestellt
werden,
was einer Übertretungsrate von 0.8 % entspricht.
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V O R A N Z EI G E
Kontrolle der Oel- und Gasfeuerungsanlagen im Oktober/November
Dieses Jahr ab 11. Oktober 2010 werden wieder die Oel- und Gasfeuerungsanlagen
kontrolliert. Aufgrund des Reglements werden nun auch Kontrollresultate
von konzessionierten Servicefirmen anerkannt. Hausbesitzerinnen oder
Hausbesitzer können demzufolge wählen, ob sie die Kontrollmessung
durch eine Servicefirma oder durch das Kontrollpersonal der Gemeinde
durchführen lassen wollen. Messpflichtig sind sämtliche bestehenden,
sowie alle seit der letzten Messperiode (2008/2009) neu installierten
Oel- oder Gasfeuerungen.
Daraus ergibt sich nun folgendes
Vorgehen:
Kontrollen durch eine Servicefirma haben bis am 1. Oktober 2010 zu erfolgen.
Der Feuerungsrapport ist durch die Servicefirma auszufüllen. Sie
geben diesen zusammen mit dem Kontrollstreifen des Messgerätes
der Gemeindeverwaltung Böckten bis spätestens am 06. Oktober
2010 ab.
Alle Anlagen, für die kein Rapport mit Kontrollstreifen eingegangen
ist, werden ohne weitere Anmeldung durch den Kontrolleur der Gemeinde
überprüft. Als Kontrolleur wurde wie bei der letzten Feuerungskontrolle
Herr Andreas Bichsel, Gelterkinden, bestimmt. Die Kosten für die
Feuerungskontrolle über CHF 55.00 wird Ihnen die Gemeinde im Januar
/ Februar 2011 in Rechnung stellen.
Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer, die den Feuerungsrapport mit dem
Kontroll-streifen der Servicefirma nicht an die Gemeinde abgegeben haben,
wird Herr Bichsel einen Unkostenbeitrag über CHF 10.00 verrechnen.
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Buchsbaumzünsler
Der Buchsbaumzünsler ist ein aus dem asiatischen Raum stammender
Schädling. Er kam im Jahr 2007 über den Rhein in den Raum
Basel. Wie wir erfahren haben, ist er nun auch bei uns angekommen und
befällt Buchshecken wie auch Einzelpflanzen. Es ist der grosse
Appetit der Zünsler-Raupen, die den Buchs zerstört. Als Kleinschmetterling
durchläuft der Buchsbaumzünsler ein Raupenstadium. Dafür
nistet er sich im Buchs ein. Seine Raupen-Gespinste sind zwischen Blättern
und Ästen leicht zu erkennen. Im Frühjahr beginnen die gelbgrünen
Raupen den Buchs kahl zu fressen. Sie können dabei bis zu 5 Zentimeter
lang werden. Sind die Falter dann geschlüpft, legen sie ihre Eier
in die benachbarten Buchsbäume.
Wir raten Ihnen, Ihre Buchspflanzen regelmässig zu kontrollieren
und Schädlinge konsequent zu bekämpfen. Andernfalls laufen
Sie Gefahr, dass Ihr Buchs (und natürlich auch derjenige Ihrer
Nachbarn) kahl gefressen wird.
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Die
Details und weitere interessante Artikel lesen Sie am besten in den
Gemeindenachrichten als PDF
(548 KB)
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