Nochrichte Januar 2011
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Vermietung 4 1 / 2 Zimmer-Dachwohnung mit Abwartung im Nebenamt Im Gemeindehaus am Schulweg 10 4 1/2 Zimmer-Dachwohnung mit Abwartung im Nebenamt Entrée - Vorplatz - Wohn-/Esszimmer - Küche mit GWM - Miete exkl. NK und Autoabstellplatz Fr. 1'575.-- Die Abwartung wird separat entschädigt und kann auch vom Mietverhältnis abgekoppelt werden. Auskünfte und Besichtigung:
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Geschwindigkeitskontrollen |
Benützung von Gemeindelokalitäten und -Anlagen |
Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie das entgeltliche Beherbergen von Gästen grundsätzlich bewilligungspflichtig ist. Das Gesuchsformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder hier hinuntergeladen werden: "Gesuch für Gelegenheitswirtschaft". Das Gesuch muss bis spätestens 2 Wochen vor dem Anlass an den Gemeinderat eingereicht werden. |
Hundegebühren Die Hundegebühren betragen für das Jahr 2011 Fr. 75.- für den ersten Hund und Fr. 100.- für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Die Gebührenpflicht beginnt in dem Monat, in welchem der Hund vier Monate alt wird. Die Gebühr wird erstmalig bis Ende Jahr anteilsmässig auf ganze Monate gerechnet. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Neu in der Gemeinde gehaltene Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind anzumelden. Für die Registrierung ist der Gemeinde bei der Anmeldung der vom Tierarzt erstellte Ausweis mit Mikrochipnummer, der Versicherungsnachweis und der Sachkundenachweis Theorie / Praktische Ausbildung vorzulegen. Die Gemeinde registriert sämtliche Hunde anhand der Chipnummer. Ebenfalls sind uns Änderungen jederzeit mitzuteilen. Die Hundehaltung ist im entsprechenden Reglement, welches Sie auf der Gemeinde-verwaltung erhalten oder einsehen können, geregelt. Der Gemeinderat bittet Sie, die Vorgaben des Reglements über die Hundehaltung unbedingt einzuhalten. Sie erhalten Ende Januar / Anfang Februar 2011 die Rechnung mit Einzahlungsschein. |
Konstituierung des Gemeinderates Am 21. Dezember 2010 wurde an einer ersten gemeinsamen Sitzung, zusammen mit dem neu gewählten Gemeinderat Frank Zbinden, die Ressortverteilung ab 01. Januar 2011 besprochen. Hier die Liste mit der Gemeinderats-Departementsverteilung für den Rest der Amtsperiode vom 01. Januar 2011 bis 30. Juni 2012. |
Vorausrechnungen Gemeindesteuern 2011 Wichtige Hinweise zur Fälligkeit und Zahlungsfrist Gegen die provisorische Rechnung ist keine Einsprache möglich. Wichtig: Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlungen ausschliesslich den der Voraus- rechnung beigelegten Einzahlungsschein. So können Fehlbuchungen verhindert werden. Für Ratenzahlungen können Sie ab sofort Einzahlungs- scheine bei der Gemeindeverwaltung beziehen. |
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