Reglement über das Parkieren auf öffentlichen Flächen mit eingeschränkter Parkdauer (Parkierreglement) genehmigt
Die Einwohnergemeindeversammlung Böckten hat am 13. Dezember 2019 das Parkierreglement beschlossen. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen war, unterbreitete der Gemeinderat den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der Regierungsrat hat nun mit Beschluss vom 27. Januar 2020 das von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 13. Dezember 2019 beschlossene Reglement genehmigt, welches rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird.
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Daten Strassenreinigung im Jahr 2020
Mittwoch, 11. März / Mittwoch, 1. Juli / Mittwoch, 7. Oktober Mittwoch, 1. April / Mittwoch, 5. August / Mittwoch, 4. November Mittwoch, 6. Mai / Mittwoch, 2. September / Mittwoch, 2. Dezember Mittwoch, 3. Juni
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Wärmeverbund: Tag der offenen Tür
Der neue Wärmverbund steht, die Heizzentralen liefern zuverlässig Wärme und die Bauteile sind abgenommen. Darum laden die Baukommission des Wärmeverbundes Böckten und der Gemeinderat zu einem Tag der offenen Tür ein. Während des Böcktener Frühlingsmarktes am 28. März 2020 von 10 – 14 Uhr öffnen wir die Türen der Heizzentralen in der Mehrzweckhalle und am Schulweg 10 damit Interessierte sich die neu erstellte Infrastruktur anschauen und offene Fragen beantwortet werden können. Vertreter der Kommission und des mit der Planung betrauten Ingenieurbüros Triplex AG, Sissach, werden vor Ort sein und stehen für Fragen zum Wärmeverbund zur Verfügung. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit dem Organisationskomitee des Frühlingsmarktes und offerieren jedem Besucher einen Konsumationsgutschein, einzulösen im Beizli des Frühlingsmarktes.
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Information der Planungskommission Schulhausrenovation
An der Informationsveranstaltung vom 7. November 2019 berichtete der Gemeinderat kurz über den aktuellen Stand des Projektes «Renovation Schulzentrum Böckten». Das Primarschulhaus am Schulweg 3 weist erheblichen Sanierungsbedarf auf und die Primarschule verfügt insgesamt über unzureichenden Schulraum. Um den Schulbetrieb gemäss heutigem Standard aufrechterhalten zu können, ist dringender Handlungsbedarf notwendig. Auf Antrag der Planungskommission Schulhausrenovation hat der Gemeinderat, von Fachspezialisten der Firma Werkpol AG, eine Schulraumplanung mit dazugehöriger Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Die entsprechenden Auswertungen und Resultate sollten an einer nächsten Informationsveranstaltung im März 2020 vorgestellt werden. Nun haben sich in der Zwischenzeit die Gegebenheiten aber verändert. Einerseits hat sich eine weitere Möglichkeit eröffnet, die aus Sicht des Gemeinderates und der Planungskommission unbedingt auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden muss. Andererseits wurde eine ursprüngliche Variante aufgrund ungenügender Zweckmässigkeit bereits wieder verworfen. Der Gemeinderat hat darum beschlossen, den angekündigten Informationsanlass vom Mittwoch, 25. März 2020 nicht durchzuführen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Gemeinderat ist daran die verschiedenen Varianten vertieft zu prüfen, um Sie dann im Detail über die Machbarkeiten informieren zu können. Das neue Datum des Informationsanlasses wird so bald wie möglich bekannt gegeben.
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Dialog-Veranstaltung vom 7. November 2019, Auswertung und Bericht
Am 7. November 2019 lud der Gemeinderat Böckten die Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Dialog-Veranstaltung ein. Anlass dazu gaben diverse Projekte in den gemeinderätlichen Departementen und der Wunsch des Gremiums nach einer zwanglosen, informellen Veranstaltung. Losgelöst von der manchmal hitzigen Debatte und dem Entscheidungs- und Zeitdruck an Einwohnergemeindeversammlung. Während die Räte ihre laufenden oder geplanten Projekte vorstellten und den Stand der Arbeiten erläuterten, liessen es sich die Anwesenden nicht nehmen die eine oder andere Frage zum Projekt oder zu anderen Themen aus dem entsprechenden Departement zu stellen. Dabei kristallisierte sich rasch heraus, wo es der Einwohnerschaft der Gemeinde unter den Nägeln brennt. Zum einen war das der Quartierplan Gemsacker, der dann in der folgenden Einwohnergemeindeversammlung zur Abstimmung gebracht werden sollte, zum anderen war schnell zu spüren, dass die Themen Verkehr und Verkehrswege, sprich Strassen, Dauerbrenner zu sein scheinen. Die während und nach der Veranstaltung, teils auch anonym gestellten Fragen und vorgebrachten Vorschläge wurden gesammelt und dem Gemeinderat zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. An den nachfolgenden Gemeinderatssitzungen wurden die Themen immer wieder aufgegriffen, besprochen, analysiert und diskutiert. Einige der Themen mussten zurückgestellt werden, andere wiederum konnten in Angriff genommen werden und wiederum andere fallen gar nicht in den Handlungsbereich des Gemeinderates. Hier die einzelnen, vorläufigen Entscheide des Gemeinderates: Es wird ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das in erster Linie die Ist-Situation überprüfen und mit vorangegangenen Studien verglichen werden soll. In einer zweiten Phase soll die Studie mit Ideen aus der Bevölkerung angereichert und überprüft werden. So wollen wir wissen, welchen Einfluss zum Beispiel Einbahnstrassenführungen, Zubringerdienste oder gar Begegnungszonen auf den Verkehr haben könnten. Zudem ist es dem Gemeinderat wichtig, den jüngsten Einwohnern einen sicheren Schulweg bieten zu können. Bezüglich der Lärmbelästigung an der Hauptstrasse wird sich der Gemeinderat offiziell beim zuständigen Amt um eine Auskunft bemühen, wann denn mit dem Einbau eines Flüsterbelages gerechnet werden darf. Zudem wird er Augen und Ohren offenhalten, wenn es um politische Vorstösse bezüglich der zukünftigen Verkehrsführung durch oder um unsere Gemeinde geht. Weitere Ideen bezüglich des Ausbaus des Dammwegs oder dessen Standard (z.B. Beleuchtung) müssen mit Verweis auf eine entsprechend ablehnende Haltung der Bevölkerung an der letztjährigen Einwohnergemeindeversammlung, verworfen werden. Die Idee eines «Mitfahrbänkli» fand der Gemeinderat ansprechend und er nimmt mit der Initiantin Kontakt auf, um sie zur Einreichung einer konkreten Ausführungsidee zu motivieren. Im Zusammenhang mit dem QP Gemsacker kamen viele Ausführungsfragen oder Bedenken wie zum Beispiel bezüglich der Verkehrssicherheit während der Bauphase etc. zum Vorschein. Diese Fragen konnten teils durch die anwesenden Projektleiter oder an der Abstimmung im Dezember beantwortet werden oder aber liegen gar nicht in der Kompetenz des Gemeinderates. Und schliesslich wurden noch einige Fragen gestellt, für die es zum heutigen Zeitpunkt noch keine Antworten gibt, welche die Gemeinderäte aber in ihrer zukünftigen Arbeit im Gremium oder in entsprechenden Kommissionen begleiten werden. Insbesondere sei hier das Projekt um die Sanierung des Schulhauses erwähnt. Zu gegebener Zeit werden wir auch zu diesen Punkten Antworten präsentieren können. Alles in allem ist der Gemeinderat der Ansicht mit der Veranstaltung ein Bedürfnis in der Bevölkerung nach mehr Information gestillt zu haben und auch die durchwegs positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung lassen denselben Schluss zu. Daher wurde entschieden an diesen Dialog-Veranstaltungen festzuhalten und demnächst wieder eine durchzuführen. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Besucherinnen und Besuchern und hofft auch auf ein solch zahlreiches Erscheinen an den nächsten Veranstaltungen, ob mit oder ohne anschliessende Abstimmung.
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Wohnung zu vermieten
Die Gemeinde Böckten vermietet auf den 1. Mai 2020 am Schulweg 8 eine moderne 3 ½ Zimmer-Dachwohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus Entrée mit Plattenbodenbelag – Wohnzimmer mit Plattenbodenbelag – offene Küche mit Glaskeramik, Geschirrspüler und Backofen auf Sichthöhe – Bad mit Badewanne, Fenster und Plattenbodenbelag– Schlafzimmer mit Laminat – Dachstock mit Laminat – Reduit mit WM/TU – weiteres Reduit mit Regal – Abstellmöglichkeit im Schopf – Kellerabteil Bilder der Wohnung sind auf homegate.ch aufgeschaltet. Der Garten steht zur Mitbenützung zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Hauswartungsposten für diese Liegenschaft zu übernehmen. Wohnfläche: 122 m2 Miete exkl. NK (250.-) und Abstellplatz (50.-) CHF 1‘540.- Die Abwartung wird separat entschädigt. Auskünfte und Besichtigung: GRIBI Bewirtschaftung AG, Davide Russo Geschäft 061 690 41 23
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Mütter- und Väterberatung
Dienstag, 17. März 2020 Frau Annelies Heinimann freut sich, Sie jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindezentrum Weiermatt in Böckten begrüssen zu dürfen. Bringen Sie bitte ein Frottiertuch und das Gesundheitsheft in die Beratung mit. Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch an. Telefonische Beratung 079 873 79 66 Jeweils Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08.00 bis 09.00 Uhr.
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Gmeini Nochrichte Böckten Februar 2020 10 Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 7)
In der Gemeinde Böckten wurde bis September 2019 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Bundesvorschriften durchgeführt. Gemäss Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV vom 18.11.1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV vom 12.06.2012 (SGS 211.53) werden folgende Bestandteile der Erneuerung der amtlichen Vermessung Böckten, Los 7, öffentlich aufgelegt:
- Pläne für das Grundbuch 1:500, Nr. 14 1:1000, Nr. 3, 4, 5, 6, 10 1:2000, Nr. 7, 7a - Liegenschaftsbeschriebe Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Art. 7 Abs. 1 VAV die Rechtswirkung vom Eintrag im Grundbuch zu. Die Darstellung Ihres bezüglich der Lage und des Grenzverlaufs unveränderten Grundstücks können Sie im GeoView (www.geoview. bl.ch) des Geoportales des Kantons Basel-Landschaft oder anlässlich der öffentlichen Auflage einsehen. Diese findet in der Zeit vom 30. Januar 2020 bis 28. Februar 2020 in der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, 4461 Böckten, zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag 13.30 bis 15.30 Uhr, Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr, Donnerstag 9.30 bis 12.00 Uhr) statt. Zu diesen Zeiten können Sie die neuen Pläne für das Grundbuch einsehen. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 061 935 10 28 an den patentierten Ingenieur- Geometer, Herrn Dominik Kägi, wenden. Neben den neuen Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstückflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte. An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich, wie oben bereits erwähnt, nichts geändert. Im Liegenschaftsbeschrieb sehen Sie das bestehende und das nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierende Flächenmass des jeweiligen Grundstücks, gerundet auf ganze Quadratmeter. Die Flächendifferenz ist mit den unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermessung in den Jahren 1981 bis 1989 und heute zu verstehen. Sie gibt kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz (Meinrad Huser, Schweizerisches Vermessungsrecht, Zürich 2014, Rz. 856 f.). Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstücks sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben. Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname usw. entgegengenommen; für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft bzw. dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen. Allfällige Einsprachen sind vom 30. Januar 2020 bis 28. Februar 2020 eingeschrieben und begründet an den Gemeinderat Böckten, Schulweg 2, 4461 Böckten, zu richten. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt.
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Die Details und weitere interessante Artikel lesen Sie am besten in den Gemeindenachrichten als PDF (2.45 MB)
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