Referendum zum Quartierplan Gemsacker zustande gekommen Verfügung vom 15. Januar 2020 betreffend Zustandekommen eines Referendums
Die Gemeindeverwaltung Böckten, gestützt auf § 61 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR) sowie auf die Berichte über die Prüfung der Unterschriftenlisten des am 13. Januar 2020 fristgerecht eingereichten Referendums gegen Traktandum 4 des Einwohnergemeindeversammlungsbeschlusses vom 13. Dezember 2019 betreffend Genehmigung Quartierplan Gemsacker inkl. Krediterteilung im Betrag von CHF 775'000.00, verfügt: 1. Das Referendum gegen Traktandum 4 des Einwohnergemeindeversammlungsbeschlusses vom 13. Dezember 2019 betreffend Genehmigung Quartierplan Gemsacker inkl. Krediterteilung im Betrag von CHF 775'000.00 ist zustande gekommen, nachdem es die gemäss § 49 Abs. 1 des Gemeindegesetzes verlangte Anzahl Unterschriften aufweist. 2. Die Zahl der gültigen Unterschriften beträgt 115. 3. Veröffentlichung in den Gmeini Nochrichte und Mitteilung an das Referendumskomitee c/o Donat Oberson, Bündtenweg 39, 4461 Böckten. Rechtsmittelbelehrung: Gestützt auf §§ 88 und 90 GpR kann gegen diese Verfügung innert 3 Tagen seit ihrer Publikation in den Gmeini Nochrichte beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft (Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht) Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn sie vom Kantonsgericht angeordnet wird. Das Beschwerdeverfahren kann Kostenfolgen auslösen. Der Gemeinderat hat den Abstimmungstermin auf den Sonntag, 22. März 2020 festgelegt.
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Neuwahl der Schulräte vom 17. Mai 2020 für die Amtsperiode vom 01. August 2020 - 31. Juli 2024
Am 17. Mai 2020 finden die Gesamterneuerungswahlen des Kindergarten- und Primarschulrates statt. Der Schulrat setzt sich aus fünf Mitgliedern (4 Schulräte und 1 Vertretung aus dem Gemeinderat) zusammen. Von den 4 Schulräten demissionieren der Schulratspräsident Philipp Muster, tätig seit dem 1. August 2012 als Schulrat und seit dem 1. August 2016 als Schulratspräsident sowie Schulrats-Mitglied Barbara Jakob, tätig seit dem 1. August 2016 und Gisela Zindel, tätig seit dem 28. September 2014 auf den 31. Juli 2020. Der Gemeinderat dankt allen für die kompetente und wertvolle Arbeit, welche sie während all der Jahre für die Gemeinde Böckten geleistet haben. Das verbleibende Mitglied des Schulrates stellt sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung: Es ist dies: Beugger Roger, Golchenweg 17 Auf der Gemeindeverwaltung können bis zum Montag, 16. März 2020 Wahlvorschläge zur Publikation in den Gmeini Nochrichte von Ende März eingereicht werden. Diese Wahlvorschläge werden jedoch nur unter folgender Voraussetzungen veröffentlicht: - Angaben der genauen Personalien - Wahleinverständnis der Vorgeschlagenen resp. Des Vorgeschlagenen durch eigenhändige Unterschrift auf dem Wahlvorschlag
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Neuwahl des Wahlbüros vom 17. Mai 2020 für die Amtsperiode vom 01. Juli 2020 - 30. Juni 2024
Am 17. Mai 2020 finden die Gesamterneuerungswahlen des Wahlbüros statt. Es setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Das Wahlbüro-Mitglied René Soder, tätig seit dem 1. August 2003 demissioniert auf den 30. Juni 2020. Der Gemeinderat dankt René Soder für die kompetente und wertvolle Arbeit, welche er während all der Jahre für die Gemeinde Böckten geleistet hat. Die restlichen Mitglieder des Wahlbüros stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung: Es sind diese: - Dunkel-Bürgin Kathrin, Hauptstrasse 24 - Oberhänsli-Oppliger Sabine, Unterer Chriesmattweg 5 - Schaad-Vögeli Katrin, Gemsackerweg 19 - Scherrer-Thöni Madlen, Gellenrainweg 3 - Würsch-Arnold Erich, Tiergartenweg 4 Das Wahlbüro setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Folglich werden zwei neue Mitglieder des Wahlbüros für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 - 30. Juni 2024 gesucht. Auf der Gemeindeverwaltung können bis zum Montag, 16. März 2020 Wahlvorschläge zur Publikation in den Gmeini Nochrichte von Ende März eingereicht werden. Diese Wahlvorschläge werden jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen veröffentlicht: - Angabe der genauen Personalien - Wahleinverständnis der Vorgeschlagenen resp. des Vorgeschlagenen durch eigenhändige Unterschrift auf dem Wahlvorschlag
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Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 7)
In der Gemeinde Böckten wurde bis September 2019 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Bundesvorschriften durchgeführt. Gemäss Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV vom 18.11.1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV vom 12.06.2012 (SGS 211.53) werden folgende Bestandteile der Erneuerung der amtlichen Vermessung Böckten, Los 7, öffentlich aufgelegt: -> Pläne für das Grundbuch 1:500, Nr. 14 1:1000, Nr. 3, 4, 5, 6, 10 1:2000, Nr. 7, 7a -> Liegenschaftsbeschriebe Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Art. 7 Abs. 1 VAV die Rechtswirkung vom Eintrag im Grundbuch zu. Die Darstellung Ihres bezüglich der Lage und des Grenzverlaufs unveränderten Grundstücks können Sie im GeoView (www.geoview.bl.ch) des Geoportales des Kantons Basel-Landschaft oder anlässlich der öffentlichen Auflage einsehen. Diese findet in der Zeit vom 30. Januar 2020 bis 28. Februar 2020 in der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, 4461 Böckten, zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag 13.30 bis 15.30 Uhr, Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr, Donnerstag 9.30 bis 12.00 Uhr) statt. Zu diesen Zeiten können Sie die neuen Pläne für das Grundbuch einsehen. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 061 935 10 28 an den patentierten Ingenieur-Geometer, Herrn Dominik Kägi, wenden. Neben den neuen Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstückflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte. An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich, wie oben bereits erwähnt, nichts geändert. Im Liegenschaftsbeschrieb sehen Sie das bestehende und das nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierende Flächenmass des jeweiligen Grundstücks, gerundet auf ganze Quadratmeter. Die Flächendifferenz ist mit den unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermes-sung in den Jahren 1981 bis 1989 und heute zu verstehen. Sie gibt kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz (Meinrad Huser, Schweizerisches Vermessungsrecht, Zü-rich 2014, Rz. 856 f.). Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstücks sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben. Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname usw. entgegengenommen; für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft bzw. dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen. Allfällige Einsprachen sind vom 30. Januar 2020 bis 28. Februar 2020 eingeschrieben und begründet an den Gemeinderat Böckten, Schulweg 2, 4461 Böckten, zu richten. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt.
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Arbeiten amtliche Vermessung im Baugebiet
Neben der Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 7) hat in den letzten Jahren auch im Baugebiet eine Vielzahl von weiteren Arbeiten stattgefunden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufteilung der Gebäude, gestützt auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und um den Abgleich infolge der Entwicklung des Dateninhaltes in der amtlichen Vermessung (zum Beispiel die Einführung der Information Einstellhalle, Trottoir oder Verkehrsinsel). Gestützt auf Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV vom 18.11.1992) werden folgende Bestandteile der Daten der amtlichen Vermessung im Baugebiet der Gemeinde Böckten öffentlich aufgelegt: -> Plan für das Grundbuch -> Grundstückbeschreibung Der Plan für das Grundstück beinhaltet die vorschriftsgemässe und harmonisierte Bestandteile der amtlichen Vermessung (Fixpunkte, Grundstücke, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, etc.). Die Grundstückbeschreibung enthält je Grundstück Angaben über die Fläche, die Gebäude mit Adresse und die weiteren Bodenbedeckungsarten sowie den Flurnamen. Die Daten sind für jedermann im kantonalen Geoinformationssystem GeoView BL einsehbar. Die Wegleitung zur Grundstückbeschreibung dazu befindet sich in: www.agi.bl.ch -> Amtliche Vermessung -> Weitere Informationen ->Wegleitung Grundstückbeschreibung Die Anzeige dauert zwischen 30. Januar 2020 bis 28. Februar 2020. Bei Fragen oder Anmerkungen wende man sich an das Amt für Geoinformation (061 552 56 73 oder
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
). Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens werden das Grundbuchamt und die Ge-meinde diese Ergebnisse in ihren Akten nachtragen. Amt für Geoinformation
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Strassenreinigung
Die Gemeinde Sissach wird im 2020 unsere Gemeindestrassen mit der Strassenreinigungsmaschine reinigen. Die Einwohnerschaft wird gebeten, die Fahrzeuge so auf den privaten Grundstücken zu parkieren, dass eine reibungslose Durchführung der Reinigung ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrasse abgestellt werden.
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Mütter- und Väterberatung
Die Mütter- und Väterberatung findet im ersten Quartal 2020 an folgenden Daten statt: Donnerstag, 16. Januar 2020 Dienstag, 18. Februar 2020 Dienstag, 17. März 2020 Frau Annelies Heinimann freut sich, Sie jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindezentrum Weiermatt in Böckten begrüssen zu dürfen. Bringen Sie bitte ein Frottiertuch und das Gesundheitsheft in die Beratung mit. Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch an. Telefonische Beratung 079 873 79 66 Jeweils Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08.00 bis 09.00 Uhr.
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Die Details und weitere interessante Artikel lesen Sie am besten in den Gemeindenachrichten als PDF (2.05 MB)
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