Infoblatt erschienen am: 30. Januar 2019
Ganzes Infoblatt als PDF (1.3 MB)
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Benützung von Gemeindelokalitäten und -anlagen
Der Terminkalender 2019 wurde vor Weihnachten zusammen mit den Dezember Gmeini Nochrichte in alle Haushaltungen verteilt. Die eingegebenen Termine sind provisorisch vorgemerkt. Für jeden Anlass in einer Gemeindelokalität oder -anlage ist ein Gesuchsformular auszufüllen und bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Dieses Formular kann auf unserer Homepage wie folgt heruntergeladen werden: www.boeckten.ch -> Hauptmenu: Formulare -> Gesuch für Lokalbenützung
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Anpassung Verordnung über die Benützung der Gemeindebauten- und Anlagen
Anlässlich seiner Sitzung vom 18. Dezember 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verordnung über die Benützung der Gemeindebauten und -Anlagen vom 15. Oktober 2014 in folgenden Punkten anzupassen: o Die Gebühren MZH für Vereine werden leicht reduziert. o Die Reingewinnabgabe ist erst ab Fr. 1'000 Reingewinn zu entrichten. o Die Bestimmung wird gestrichen, welche besagt, dass das Verbrauchsmaterial den Vereinen nach Aufwand weiterverrechnet wird. Zusätzlich wurden ein paar unwesentliche, kleinere Korrekturen vorgenommen. Der Gemeinderat trägt damit dem breiten Anliegen der Vereine nach tieferen Benützungsgebühren Rechnung. Die seit dem 1. Januar 2019 gültige Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf unserer Homepage www.boeckten.ch -> Gemeinde -> Verordnungen eingesehen werden.
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Geschwindigkeitskontrollen
Die Polizei Baselland meldet folgende im Dezember 2018 durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen in Böckten: 1. Messung vom 21. Dezember 2018 an Hauptstrasse: Bei 2118 gemessenen Fahrzeugen mussten 5 Übertretungen festgestellt werden, was einer Übertretungsrate von 0.24 % entspricht.
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Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung
Bitte beachten Sie, dass das entgeltliche Abgeben von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie das entgeltliche Beherbergen von Gästen grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Während der Nachtruhe (Winterzeit 22.00 - 06.00 und Sommerzeit 23.00 - 06.00) sind Betätigungen und private Veranstaltungen, welche Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt. Der Gemeinderat kann jedoch Ausnahmen bewilligen. Die Bewilligungsinhaber/der -inhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch den Betrieb und ihre Gäste die Nachbarschaft, insbesondere während der Nachtruhe ab 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr, nicht gestört oder belästigt wird! Das jeweilige Gesuch muss spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu Handen des Gemeinderats eingereicht werden. Das Gesuchsformular kann auf unserer Homepage wie folgt heruntergeladen werden: www.boeckten.ch -> Hauptmenu: Formulare -> Gesuch für Gelegenheitswirtschaft und Freinacht
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Mütter- und Väterberatung
Die Mütter- und Väterberatung findet im ersten Halbjahr 2019 an folgenden Daten statt: Dienstag, 12. Februar 2019 Dienstag, 19. März 2019 Dienstag, 16. April 2019 Dienstag, 28. Mai 2019 Dienstag, 25. Juni 2019 Frau Andrea Grieder-Wunderlin aus Rünenberg freut sich, Sie jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindezentrum Weiermatt in Böckten begrüssen zu dürfen. Bringen Sie bitte ein Frottiertuch und das Gesundheitsheft in die Beratung mit. Telefonische Beratung 079 360 52 09 Jeweils Montag 13.00 bis 14.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07.30 bis 08.30 Uhr Vom 9. bis 17. März 2019 finden keine Telefonberatungen statt.
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