Nochrichte November 2018
M i t t e i l u n g e n d e s G e m e i n d e r a t e s
Infoblatt erschienen am: 26. November 2018 Ganzes Infoblatt als PDF (2.45 MB) |
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GemeindeapéroDer Gemeinderat freut sich, am Freitag, 18. Januar 2019 die Mitglieder der Behörden und Kommissionen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, die Lehrpersonen sowie eine Zweierdelegation der Vereine zu einem gemeinsamen Treffen im Gemeindesaal an der Weiermattstrasse 4 einzuladen. Wir werden wieder Gelegenheit zum Gedankenaustausch und gegenseitigem Kennenlernen der verschiedenen Aufgaben haben. Mitte Dezember 2018 werden alle Gäste persönlich eingeladen. |
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Kein Weihnachtsbaumverkauf in BöcktenIn Böckten findet wie die Jahre davor kein Weihnachtsbaumverkauf statt. Der Zweckverband Forstrevier Sissach und Umgebung verkauft Weihnachtsbäume aus dem Revier. Der Verkauf findet wie folgt statt: |
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GeschwindigkeitskontrollenDie Polizei Baselland meldet folgende im Oktober 2018 durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen in Böckten: |
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Jagdtage 2018Der Jagdverein Böckten meldet uns folgende Jagdtage: |
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Entschädigungen 2018 für Behörden- und KommissionsmitgliederDie Kommissionspräsidien, Vorsitzenden und Mitglieder von öffentlichen Ämtern werden ersucht, die Rapporte über die Tätigkeit im Jahre 2018 bis am Freitag, 7. Dezember 2018 der Gemeindeverwaltung einzureichen. |
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Strom vom TurnhallendachDie Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrweckhalle ist am Netz - seit dem 2. November 2018 produziert sie sauberen Solarstrom. Der Strom wird direkt vor Ort verbraucht, der Überschuss ins Leitungsnetz der EBL eingespeist. Die Montagearbeiten konnten ohne irgendwelche Probleme zügig ausgeführt werden. Gleichzeitig wurden zwei defekte Eternit Dachplatten ersetzt sowie die Storen der Turnhalle revidiert.
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WinterdienstDie Einwohnerschaft wird gebeten, auch im kommenden Winter die Fahrzeuge so auf den privaten Grundstücken zu parkieren, dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen und öffentlichen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.
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