| Neuregelung |
Der neue Schweizer
Pass 10 wird auf den 1. März 2010 eingeführt. Der neue Pass
enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild
und zwei Fingerabdrücke Die
reine Identitätskarte muss weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde bestellt
werden! |
| Aussehen |
Die IDK bleibt im Wesentlichen unverändert.
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| Pass – und IDK-Antrag |
Wer nur eine IDK benötigt, beantragt diese persönlich bei der Einwohnerkontrolle
der Wohnsitzgemeinde. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung
ihres Ausserkantonale
Stellen fertigen danach zentral für die ganze |
| Formalitäten /Fotos |
Mitzubringen
sind die bestehenden Ausweise und ein (auch für Kinder ab Geburt) |
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Wichtig:
Der Hintergrund darf nicht zu lebhaft sein (Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen
etc. sind auf den Passfotos nicht gestattet) |
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| Gültigkeitsdauer | Personen
bis zum 3. Altersjahr, 3 Jahre Personen ab 3.-18. Altersjahr, 5 Jahre Personen ab 18. Altersjahr, 10 Jahre
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| Ausstelldauer |
IDK etwa
10 Arbeitstage
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Adresse / Auskunft |
Gemeindeverwaltung,
Schulweg 2, 4461 Böckten |
| Schalteröffnung |
Mo. 13.15
- 15.15 Uhr |
| Lieferung |
Die
Ausweise werden von der jeweiligen Herstellerfirma mit eingeschriebener
Post direkt zugestellt.
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| Bisherige Pässe |
Sie behalten ihre
Gültigkeit bis zum Ablaufdatum,
längstens bis
zum 31. Dezember 2007 |
| Bisherige IDK |
Sie
behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum |
| Passverlust |
Die Inhaberin
oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust der örtlichen Polizei mit Angabe von Passnummer und Ausstelldatum anzuzeigen. Diese Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines neuen Ausweises abgegeben werden. |
| Provisorischer Pass |
Ab 2003 werden keine >Not-Identitätskarten< mehr ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden,dessen Gültigkeitsdauer max. 12 Monate ist und nach der erfolgten Reise zurückgegeben werden muss! |
| Formalitäten
zum provisorischen Pass |
Wie beim ordentlichen
Ausweis muss ein Antragsformular auf Antrag kann die
kantonale Ausweisstelle (Passbüro)
innert
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| Gebühren |
IDK für
Kinder und Jugendliche
CHF 30.— IDK für Erwachsene CHF 65.—
Portokosten zusätzlich pro Ausweis
CHF. 5.-- |
| Zahlung |
Die
IDK sind sofort zu bezahlen |
| Unterschriften |
Die
Identitätskartenanträge sind ab dem 7. Altersjahr persönlich zu unterschreiben.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift
des gesetzlichen Vertreters notwendig. |
| Wichtigste Änderungen |
-
Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern
- Pässe können nicht
mehr verlängert werden. -
Provisorische Pässe erhalten
Sie nur noch über |
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Last updated: 22. Mar. 2010