Neuer Pass und neue Identitätskarte

Neuregelung

Der neue Schweizer Pass 10 wird auf den 1. März 2010 eingeführt. Der neue Pass enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke
gespeichert sind. mehr....

Die reine Identitätskarte muss weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde bestellt werden!

Aussehen

Die IDK bleibt im Wesentlichen unverändert.

 

Pass – und IDK-Antrag

Wer nur eine IDK benötigt, beantragt diese persönlich bei der

Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder mit einer schriftlichen Vollmacht vorsprechen.

Ausserkantonale Stellen fertigen danach zentral für die ganze
Schweiz die Pässe und IDK aus.

Formalitäten /Fotos

Mitzubringen sind die bestehenden Ausweise und ein

aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier
(auch für Kinder ab Geburt)

Wichtig: Der Hintergrund darf nicht zu lebhaft sein (Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen etc. sind auf den Passfotos nicht gestattet)

Gültigkeitsdauer Personen bis zum 3. Altersjahr, 3 Jahre
Personen ab 3.-18. Altersjahr, 5 Jahre
Personen ab 18. Altersjahr, 10 Jahre

 

Ausstelldauer

IDK etwa 10 Arbeitstage

 

Adresse / Auskunft

Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, 4461 Böckten
Tel. 061985 88 66; Fax: 061 985 88 60

Schalteröffnung

Mo.  13.15 - 15.15 Uhr
Di.    09.30 - 12.00 Uhr
Do.   16.00 - 19.00 Uhr
(oder nach telefonischer Vereinbarung)

Lieferung

Die Ausweise werden von der jeweiligen Herstellerfirma mit          eingeschriebener Post direkt zugestellt.

Bisherige Pässe

Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, längstens

bis zum 31. Dezember 2007

Bisherige IDK

Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum

Passverlust

Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen

Verlust der örtlichen Polizei mit Angabe von Passnummer

und Ausstelldatum anzuzeigen.

Diese Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines

neuen Ausweises abgegeben werden. 

Provisorischer Pass

Ab 2003 werden keine >Not-Identitätskarten< mehr ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden,dessen Gültigkeitsdauer max. 12 Monate ist und nach der erfolgten Reise zurückgegeben werden muss!

Formalitäten zum
provisorischen
Pass

Wie beim ordentlichen Ausweis muss ein Antragsformular auf
der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Gestützt auf diesen             

Antrag kann die kantonale Ausweisstelle (Passbüro) innert
kurzer Frist einen provisorischen Pass ausstellen.

 

Gebühren

IDK für Kinder und Jugendliche                          CHF   30.—

IDK für Erwachsene                                           CHF   65.—

                       

Portokosten zusätzlich pro  Ausweis                CHF.   5.--

Zahlung

Die IDK sind sofort zu bezahlen

Unterschriften

Die Identitätskartenanträge sind ab dem 7. Altersjahr persönlich zu unterschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Wichtigste Änderungen

- Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern 
  eingetragen werden.


- Pässe können nicht mehr verlängert werden.

- Provisorische Pässe erhalten Sie nur noch über
  die kantonale Ausweisstelle (Passbüro).

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Last updated: 22. Mar. 2010